15.07.2026 · Nachricht · Elternzeit
LAG Düsseldorf: Nachträglicher Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen führt zum automatischen Ende der Elternzeit
Fällt nach Inanspruchnahme von Elternzeit eine der Anspruchsvoraussetzungen weg, etwa wegen Trennung der Eltern und damit Wegfall des gemeinsamen Haushalts, endet die Elternzeit automatisch sofort. Der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf dies nicht, und jenseits des Ausnahmefalls des § 16 Abs. 4 BEEG bei Tod des Kindes gelangt auch keine „Auslauffrist“ zur Anwendung. Zu diesem Schluss gelangt das LAG Düsseldorf.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig