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  • 15.07.2026 · Nachricht · Elternzeit

    LAG Düsseldorf: Nachträglicher Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen führt zum automatischen Ende der Elternzeit

    Fällt nach Inanspruchnahme von Elternzeit eine der Anspruchsvoraussetzungen weg, etwa wegen Trennung der Eltern und damit Wegfall des gemeinsamen Haushalts, endet die Elternzeit automatisch sofort. Der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf dies nicht, und jenseits des Ausnahmefalls des § 16 Abs. 4 BEEG bei Tod des Kindes gelangt auch keine „Auslauffrist“ zur Anwendung. Zu diesem Schluss gelangt das LAG Düsseldorf.