12.12.2024 · Nachricht · Urlaub
Urlaubsabgeltung nach Mutterschutz und Elternzeit – Kürzungserklärung nach Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr..
Immer wieder scheiden Arbeitnehmer nach der Elternzeit aus. An der Stelle stellt sich dann die Frage, was mit deren Urlaubs(abgeltungs)anspruch passiert. Hierzu stellt das BAG nun klar: Das Recht des Arbeitgebers aus § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG, den Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwöftel zu kürzen, besteht nur während des laufenden Arbeitsverhältnisses und kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr ausgeübt werden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig