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  • 08.08.2016 · Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung

    Arbeitgeber muss nicht über Folgen von Teilzeit für bAV aufklären

    Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht nicht verpflichtet, Arbeitnehmer über die nachteiligen Folgen einer Teilzeit für die betriebliche Altersversorgung aufzuklären. Das hat das LAG Nürnberg klargestellt.