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  • 07.07.2015 · Fachbeitrag · Aus- und Fortbildung

    Rückzahlungsklausel bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung

    Eine Klausel, die den Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Fortbildungskosten verpflichtet, wenn er die Abschlussprüfung nicht besteht, kann diesen unangemessen benachteiligen, so das LAG Niedersachsen.