12.10.2018 · Nachricht · Arbeitsverhältnisse
Verspäteter Lohn: Keine Pauschale von 40 Euro für Arbeitnehmer
Ein Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB, wenn ihm sein Entgelt zu spät ausgezahlt wird. Mit diesem Urteil widerspricht der Achte Senat des BAG beiden Vorinstanzen, nämlich dem ArbG und dem LAG Düsseldorf.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig