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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Aufzeichnungspflichten bei Vertrauensarbeitszeit

    von RA Dr. Christian Schlottfeldt, www.arbeitszeitkanzlei.de, Berlin

    | Die Vertrauensarbeitszeit verzichtet auf strenge Vorgaben von Lage bzw. Verteilung der Arbeitszeit und ermöglicht Arbeitnehmern, weitgehend eigenverantwortlich ihre Arbeitspflichten zu erfüllen. Wie aber können ohne betriebliche Zeiterfassung die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten in der betrieblichen Praxis erfüllt werden? Der folgende Beitrag zeigt die Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers und wie er die arbeitszeitgesetzliche Aufzeichnungspflicht „vertrauensarbeitszeitnah“ handhaben kann. |

    Begriff der Vertrauensarbeitszeit

    Die Vertrauensarbeitszeit ist durch folgende Kriterien gekennzeichnet:

    • Der Betrieb verpflichtet den Arbeitnehmer nicht dazu, die geleistete Arbeitszeit zu erfassen.
       

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