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  • · Fachbeitrag · Arbeitnehmerüberlassung

    Neue Regeln bei der Arbeitnehmerüberlassung: Das müssen Arbeitgeber beachten!

    von Rainer Hoffmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, St. Ingbert

    | Bei der Arbeitnehmerüberlassung gibt es neue Regeln. So wurde die Erlaubnispflicht für Leiharbeitsunternehmen zum 1. Dezember 2011 erweitert, das Konzernprivileg wurde eingeschränkt. Equal-Pay-/Equal-Treatment ist künftig Pflicht, eine neue Privilegierung gibt es für die gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung. Für Leiharbeitnehmer wurde das Recht auf Zugang zu sozialen Einrichtungen des Entleiher-Unternehmens geschaffen, was sich lohnsteuerlich auswirkt. Damit sind mehr Unternehmen von den neuen Regeln betroffen, als es auf den ersten Blick scheint. |

    Die Rechtsquellen für die Änderungen

    Die neuen Regeln sind in zwei Gesetzen verankert, mit denen der Gesetzgeber 2011 auf Missbrauchsfälle in der Arbeitnehmerüberlassung reagiert und die Europäische Leiharbeitsrichtlinie umgesetzt hat.

     

    • Das „Erste Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung“ (Abruf-Nr. 120996).

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