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  • 20.04.2016 · Fachbeitrag · Altersversorgung

    LAG München: Kein Ausschluss von Minijobbern bei Betriebsrente

    | Eine Versorgungsordnung, die geringfügig Beschäftigte aus der Betriebsrente ausnimmt, benachteiligt Teilzeitbeschäftigte und verstößt gegen § 4 Abs. 1 TzBfG. Das ist der Tenor einer Entscheidung des LAG München. |

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