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  • · Fachbeitrag · Altersversorgung

    Erstattung von Energiekosten als betriebliche Altersversorgung

    | Auch die anteilige Erstattung der Energiekosten auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung kann eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung sein. Das hat das BAG festgestellt. |

     

    Nach der BAG-Rechtsprechung sind Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nicht nur Geldleistungen. Auch Sach- und Nutzungsleistungen sowie im Ruhestand gewährte Personalrabatte können Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sein. Somit kann aus Sicht des BAG auch die anteilige Erstattung der Energiekosten eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung sein, die der ehemalige Arbeitgeber dem Ruheständler nicht streichen darf (Urteil vom 14.12.2010, Az: 3 AZR 462/09; Abruf-Nr. 112195).

    Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 203 | ID 27914880

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