18.08.2021 · Fachbeitrag aus KP · Haftpflicht/StaRUG
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG) trat zum 1.1.21 in Kraft. Es bringt für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer neue Aufgabenfelder, weswegen sich die Frage stellt, inwieweit diese neuen Aufgaben von der Vermögensschadenhaftpflicht abgedeckt sind. Außerdem ist von den Änderungen auch die Organhaftung betroffen, weswegen auch die D&O-Versicherung geprüft ...
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18.08.2021 · Nachricht aus KP · Steuerberaterhaftung
Wann, in welcher Höhe und bei wem liegt eigentlich ein Schaden vor, wenn eine GmbH, deren Hauptanteilseigner sowie dessen Ehefrau steuerlich beraten werden und (z. B.) nur der Hauptanteilseigner eine (vermeintlich schädigende) steuerliche Falschberatung moniert? Mit dieser Frage hatte sich kürzlich das LG Hagen (22.4.20, 3 O 49/18) zu beschäftigen und den zugrunde liegenden Rechtsstreit zu entscheiden.
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18.08.2021 · Fachbeitrag aus KP · Chefaufgabe Kalkulation
„Gewinn ist das, was übrig bleibt.“ Inhaltlich richtig, aber zu passiv gedacht. Vielmehr geht es doch darum, warum gerade so viel am Ende des Geschäftsjahres übrig bleiben sollte. Und das ist die Frage nach dem Gewinnbedarf. Somit steht die Frage nach dem Gewinnbedarf sogar am Anfang aller Kalkulationsüberlegungen und im Zentrum dieses Beitrags.
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17.08.2021 · Nachricht aus KP · Abgabenordnung
Das FG Niedersachsen (14.6.21, 5 K 24/21, Beschluss) hat dazu entschieden, ob in Corona-Zeiten zur Vermeidung von Infektionen der Prozessbevollmächtigte im finanzgerichtlichen Verfahren einen Anspruch darauf hat, dass die in Papierform geführten Akten ihm zu Einsichtnahme in seine Kanzlei übersandt werden. Das FG Niedersachsen lehnte es in diesem Zusammenhang ab, die Akten dem Prozessbevollmächtigten des Klägers in seine Kanzlei zu übersenden.
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13.08.2021 · Nachricht aus KP · Berufszulassung
Ein laufendes Insolvenzverfahren führt nicht automatisch zum Widerruf der beruflichen Zulassung. Es muss aber stets sichergestellt sein, dass Mandanteninteressen durch die wirtschaftliche Schieflage nicht gefährdet sind (FG Hamburg 4.5.21, 6 K 35/20, NZB BFH VII B 90/21).
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