17.11.2022 · Fachbeitrag aus KP · Mandantenpolitik
Wenn ich als Kanzleiberaterin sehe, welche Mandate Kanzleien mitschleppen, dann habe ich den Eindruck, es gibt so etwas wie einen „hippokratischen Eid“ des Steuerberaters. Spreche ich das Thema dann an, kommt regelmäßig die „Kündigung zur Unzeit“ auf den Tisch. Und der letzte Abschluss wurde dann ja auch bezahlt – nach drei Zahlungserinnerungen ... und mit Abschlägen. Wenn Sie sich jetzt „ertappt“ fühlen, dann sollten Sie diesen Beitrag zu Ende lesen, denn er wird Ihre Sicht ...
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16.11.2022 · Nachricht aus KP · Elektronischer Rechtsverkehr
Da § 52d S. 1 FGO die „Rechtsanwälte“ als Gruppe der sog. professionellen Einreicher ansieht und sie zu einer elektronischen Einreichung verpflichtet, weil sie über ein beA verfügen, und die zeitgleich eingeführten Regelungen in § 31 Abs. 1 S. 1, § 31a Abs. 1 S. 1 BRAO ein beA nach den vorgenannten Maßstäben nur für zugelassene Rechtsanwälte und damit nur für natürliche Personen ermöglicht, kann § 52d S. 1 FGO nur dahingehend ausgelegt werden, dass es allein die Qualifikation ...
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14.11.2022 · Nachricht aus KP · Steuerberaterplattform/Webinar-Hinweis
Ab dem 1.1.23 ist die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz auch für Steuerberater/innen verpflichtend. Ab diesem Datum gelten die Einrichtungs-, die Registrierungs- sowie die aktive und passive Nutzungspflicht für alle Berufsträger/innen – also auch für jene, die nicht vor Gericht tätig sind. Die Online-Workshops beSt-Practices vermitteln – last minute – alles relevante Wissen, um am 1.1.23 gut vorbereitet mit der Steuerberaterplattform und dem besonderes ...
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11.11.2022 · Fachbeitrag aus KP · Honorarstreit
Das LG Kleve (17.9.21, 3 O 144/19) hatte zu entscheiden, wie hoch die Vergütung der Erstellung einer Verfahrensdokumentation für eine Apotheke ist. Danach liegt die ortsübliche und angemessene Vergütung für die Erstellung einer Verfahrensdokumentation bei ca. 2.500 bis 3.000 EUR netto, bzw. es werden ca. 27,5 Stunden bei einem Stundensatz von ca. 135 EUR benötigt.
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09.11.2022 · Nachricht aus KP · Elektronischer Rechtsverkehr
Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes, z.B. einer Berufungsbegründung, über das beA erfordert die Kontrolle, ob sich die erhaltene automatisierte Eingangsbestätigung (§ 130a Abs. 5 S. 2 ZPO) auch tatsächlich auf die Datei mit dem betreffenden Schriftsatz bezieht (BGH 20.9.22, XI ZB 14/22).
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04.11.2022 · Nachricht aus KP · Modernisierung der Betriebsprüfung
Grundsätzlich befürworten beide Organisationen das Ziel, durch eine zeitnahe und modernen Betriebsprüfung für die Steuerpflichtigen schnell Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere der DStV bewertet den Gesetzentwurf aber als „minimalinvasives Herumschrauben“ am System anstatt das bestehende Instrument der zeitnahen Betriebsprüfung (§ 4a BpO) auch auf KMU und nicht nur auf Großbetriebe zu übertragen. In der Kritik stehen weiter die Widerlegung der Beweiskraft der Buchführung bei ...
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02.11.2022 · Fachbeitrag aus KP · Akteneinsicht und DSGVO
Der BFH (30.5.2, II B 56/21) hat entschieden, dass, wenn ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO streitig ist, sich ein FG nicht allein mit der Auskunft des FA begnügen darf, es seien keine Akten vorhanden, sondern der gesamte Verwaltungsvorgang nach § 71 Abs. 2 FGFO vorzulegen, der die behördliche Bearbeitung dieses Auskunftsanspruchs betrifft.
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28.10.2022 · Nachricht aus KP · Elektronischer Rechtsverkehr
Setzt sich ein Inhaber eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs über die Verpflichtung zur ausschließlich eigenen – höchstpersönlichen –Nutzung durch Überlassung des nur für seinen Zugang erzeugten Zertifikats und der dazugehörigen Zertifikats-PIN an Dritte oder auf andere Weise bewusst hinweg, muss er sich in diesem Regelungszusammenhang das von einem Dritten abgegebene elektronische Empfangsbekenntnis auch dann wie ein eigenes zurechnen lassen, wenn die Abgabe ohne seine ...
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27.10.2022 · Nachricht aus KP · Elektronischer Rechtsverkehr
Zwar hat der BFH (27.4.22, XI B 8/22) entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der auch Steuerberater ist, das beA nutzen muss, wenn er als Rechtsanwalt gegenüber dem (Finanz-)Gericht auftritt. Im Umkehrschluss könnte man daraus aber auch folgern, dass keine Nutzungspflicht besteht, wenn er als Steuerberater auftritt. Denn die Nutzungspflicht des beSt beginnt erst mit der Zurverfügungstellung ab dem 1.1.23.
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24.10.2022 · Nachricht aus KP · Elektronischer Rechtsverkehr
Die einfache Signatur i. S. d. § 130 a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 ZPO meint die einfache Wiedergabe des Namens am Ende des Textes, beispielsweise bestehend aus einem maschinenschriftlichen Namenszug unter dem Schriftsatz oder einer eingescannten Unterschrift. Nicht genügend ist das Wort „Rechtsanwalt“ ohne Namensangabe (BGH 7.9.22, XII ZB 215/22, Beschluss).
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