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    21.05.2020 · Nachricht aus PFB · Corona-Krise

    Pfändung der Corona-Soforthilfe ist unzulässig

    Eine Kontenpfändung des FA, die auch Beträge der Corona-Soforthilfe umfasst, ist rechtswidrig; denn die Corona-Soforthilfe erfolgt ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlage des betroffenen Unternehmens im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Sie dient nicht der Befriedigung von Gläubigeransprüchen, die vor dem 1.3.20 entstanden sind (FG Münster 13.5.20, 1 V 1286/20 AO). > lesen

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