Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 11.12.2020 · Nachricht · Prozessrecht

    Sachvortrag bei der Revision gegen ein Verwerfungsurteil

    | Ist die Berufung des Angeklagten nach § 329 Abs. 1 StPO verworfen worden, gelten für die Revision gegen das Verwerfungsurteil die Anforderungen des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO ungeschmälert. Das bedeutet, dass zur Begründung der Verfahrensrüge lückenlos all die Tatsachen vorzutragen sind, die das Ausbleiben des Angeklagten ausreichend entschuldigen, oder die zeigen sollen, dass die Voraussetzungen des § 329 Abs. 1 S. 1 StPO sonst nicht gegeben sind. |