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  • · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern: strenge oder modifizierte Trennungstheorie?

    von Dipl.-Finw. (FH) Julian Vortkamp, LL.M., Gronau

    | Die Vorschrift des § 6 Abs. 5 S. 3 EStG ist in der steuerlichen Gestaltungspraxis eine Kernvorschrift, wenn es um den Transfer von einzelnen Wirtschaftsgütern zwischen Mitunternehmerschaft und Mitunternehmer geht. Gerade im Bereich der Nachfolgeplanung kommt ihr erhebliche Bedeutung zu, da hiermit wesentliche Voraussetzungen für die strategische Unternehmensnachfolge geschaffen werden können. Im folgenden Beitrag werden die aktuellen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 S. 3 EStG anhand eines Musterfalls veranschaulicht. |

    1. Sachverhalt

    A überträgt aus seinem Einzelunternehmen eine Maschine zum 1.1.04 auf die gewerblich tätige A-GmbH & Co. KG, an der er als Kommanditist beteiligt ist. Die KG verpflichtet sich zur Übernahme der Refinanzierungsverbindlichkeit im Zusammenhang mit der Maschine i. H. v. 300.000 EUR. Der gemeine Wert der Maschine beträgt 400.000 EUR, ihr Buchwert 200.000 EUR.

    2. Lösung

    Es liegt ein Anwendungsfall des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 1 EStG vor, da die Maschine aus dem Einzelunternehmen des A auf die Mitunternehmerschaft, an der er selbst als Mitunternehmer beteiligt ist, übertragen wird und die Übertragung nicht vollentgeltlich erfolgt. Aufgrund der Übernahme der Refinanzierungsverbindlichkeit ist jedoch eine Teilentgeltlichkeit gegeben. Eine teilentgeltliche Übertragung liegt vor, wenn das Entgelt des Übernehmenden nicht vollständig wertäquivalent zum Verkehrswert des Wirtschaftsguts ist, indem es diesen unterschreitet (Krumm in: Kirchhof, EStG, § 15 Rn. 376a).

          

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