Der tagtägliche Kontakt mit Arzneimitteln aller Art beim Stellen, Vorbereiten der Gabe oder Verabreichen stellt je nach Wirkstoff ein Risiko für das Pflegepersonal dar. Diesem muss der Heimträger Rechnung tragen. Er hat entsprechende gefahrstoffrechtliche und berufsgenossenschaftliche Auflagen zu erfüllen.
Frage: „In welcher Form muss die Betäubungsmittel-(BtM-)Dokumentation im Pflegeheim geführt werden? In einem BtM-Buch mit laufender Nummerierung oder in BtM-Karteikarten für jeden Bewohner einzeln?“
Frage: „Wir betreuen im Raum Niederbayern und der Oberpfalz 20 Seniorenheime der AWO. Es stellt sich die Frage der Art der Aufbewahrung der Dokumentationen: Welche Aufbewahrungsart ist rechtlich/gesetzlich zulässig? Nur Papier? Auch irgendeine elektronische Form? Wenn ja, welche?“
Im Rahmen des Übergangs von der stationären Krankenhausbehandlung in die ambulante Behandlung soll vor allem das Entlassmanagement, das weiterhin als von der Krankenhausbehandlung umfasst angesehen wird, mit seiner ...
InTherAKT: In Münster ist ein Projekt gestartet, mit dem das Auftreten schwerer medikamentöser Nebenwirkungen bei Altenheimbewohnern gesenkt werden soll.