Ob Pflicht-Schulung des Pflegepersonals in dem von Ihnen zu versorgenden Heim, Anleitung der Mitarbeiter in kooperierenden ambulanten Pflegediensten oder Information von pflegenden Angehörigen zu Hause – bei AH Apotheke heute erhalten Sie als Abonnent zu diesen Zwecken kostenfreie Vortragspakete (PowerPoint-Vorträge inkl. Redemanuskripte) unter www.iww.de/ah/downloads .
Frage: „Als heimversorgende Apotheke haben wir mit dem betreffenden Pflegeheim einen Heimversorgungsvertrag abgeschlossen, in dem die zu versorgenden Wohnbereiche explizit aufgeführt werden. Einer dieser ...
Frage: „Auf den Packungen von Arzneimitteln wurde neben dem Anbruch- auch gleich das Verfallsdatum aufgetragen. Nun war kurz vor meiner Begehung im Heim der MDK dort. Er beanstandete die Beschriftung auf den ...
Bedarfsmedikamente sind Arzneimittel, die nicht regelmäßig, sondern nur dann verabreicht werden, wenn bestimmte Symptome wieder einmal auftreten oder wenn sie in verstärkter Ausprägung auftreten. Ebenso wie die ...
Frage: „Wie wird im Pflegeheim mit den Betäubungsmitteln (BtM) verfahren (die im BtM-Schrank unter Aufsicht des Heimpersonals gelagert werden), wenn der Patient in ein anderes Heim umzieht bzw. zur Pflege nach Hause geholt wird. Wird wie bei dem Tod des Patienten verfahren – wird das BtM vernichtet? Außerdem möchte ich gerne wissen, wie man mit den BtM verfährt, wenn der Patient in das Heim einzieht und vorher zu Hause gelebt hat. Wird es einfach als Zugang in die BtM-Kartei aufgenommen?“