Frage: „Als heimversorgende Apotheke haben wir mit dem betreffenden Pflegeheim einen Heimversorgungsvertrag abgeschlossen, in dem die zu versorgenden Wohnbereiche explizit aufgeführt werden. Einer dieser Wohnbereiche wird zurzeit als Palliativstation umgestaltet. Da der Heimträger für diesen Wohnbereich nicht über die notwendigen Mitarbeiter (mit Spezialausbildung) verfügt, wurde ein externer Pflegedienst mit der Versorgung beauftragt. Dieser Pflegedienst wird allerdings von einer anderen Apotheke betreut ...
Bedarfsmedikamente sind Arzneimittel, die nicht regelmäßig, sondern nur dann verabreicht werden, wenn bestimmte Symptome wieder einmal auftreten oder wenn sie in verstärkter Ausprägung auftreten. Ebenso wie die ...
Frage: „Wie wird im Pflegeheim mit den Betäubungsmitteln (BtM) verfahren (die im BtM-Schrank unter Aufsicht des Heimpersonals gelagert werden), wenn der Patient in ein anderes Heim umzieht bzw. zur Pflege nach Hause geholt wird. Wird wie bei dem Tod des Patienten verfahren – wird das BtM vernichtet? Außerdem möchte ich gerne wissen, wie man mit den BtM verfährt, wenn der Patient in das Heim einzieht und vorher zu Hause gelebt hat. Wird es einfach als Zugang in die BtM-Kartei aufgenommen?“
Frage: „Ist es richtig, dass nicht examiniertes Personal Arzneimittel verabreichen darf, wenn es entsprechend geschult wurde? Wer ist verantwortlich, wenn ein Fehler passiert?“
Für viele Apotheken gehört die Versorgung von Heimbewohnern zum Alltag. Rechtsgrundlage für die Belieferung an sich ist gemäß § 12a Apothekengesetz der Heimversorgungsvertrag. Der Apotheker hat danach die ...
Frage: „Ich schreibe im Heim sowohl bei den Tropfen als auch bei den Tablettenpackungen das Anbruch- und Verbrauchsdatum auf. Nunmehr wurde mir gesagt, diese Regelung gilt nur bei den Tropfen. Gibt es hierzu eine Regelung?“