17.05.2017 · Nachricht aus HPA · Leserforum
Frage: „Als heimversorgende Apotheke haben wir mit dem betreffenden Pflegeheim einen Heimversorgungsvertrag abgeschlossen, in dem die zu versorgenden Wohnbereiche explizit aufgeführt werden. Einer dieser Wohnbereiche wird zurzeit als Palliativstation umgestaltet. Da der Heimträger für diesen Wohnbereich nicht über die notwendigen Mitarbeiter (mit Spezialausbildung) verfügt, wurde ein externer Pflegedienst mit der Versorgung beauftragt. Dieser Pflegedienst wird allerdings von einer ...
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03.05.2017 · Fachbeitrag aus HPA · BtM-Dokumentation
Frage: „Müssen die Dokumentationsunterlagen nach wie vor beim Betäubungsmittel (BtM) selbst aufbewahrt werden oder ist dies nicht mehr notwendig?“
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02.05.2017 · Nachricht aus HPA · Leserforum
Frage: „Auf den Packungen von Arzneimitteln wurde neben dem Anbruch- auch gleich das Verfallsdatum aufgetragen. Nun war kurz vor meiner Begehung im Heim der MDK dort. Er beanstandete die Beschriftung auf den Packungen, da sie zu ungenau seien. Das Heimpersonal wurde aufgefordert, den Verfall wochengenau abzuzählen und aufzutragen. Für meine Begriffe sind sechs Monate = sechs Monate und nicht sechs mal vier Wochen. Können Sie mir hier weiterhelfen?“
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26.04.2017 · Nachricht aus HPA · Aufbewahrung
Bedarfsmedikamente sind Arzneimittel, die nicht regelmäßig, sondern nur dann verabreicht werden, wenn bestimmte Symptome wieder einmal auftreten oder wenn sie in verstärkter Ausprägung auftreten. Ebenso wie die Medikamente der Dauermedikation müssen auch die Bedarfsarzneimittel im Heim laut § 11 Abs. 1 Nr. 10 Heimgesetz bewohnerbezogen gelagert werden. Unter anderem gelten die folgenden Aufbewahrungskriterien.
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19.04.2017 · Fachbeitrag aus HPA · Leserforum
Frage: „Wie wird im Pflegeheim mit den Betäubungsmitteln (BtM) verfahren (die im BtM-Schrank unter Aufsicht des Heimpersonals gelagert werden), wenn der Patient in ein anderes Heim umzieht bzw. zur Pflege nach Hause geholt wird. Wird wie bei dem Tod des Patienten verfahren – wird das BtM vernichtet? Außerdem möchte ich gerne wissen, wie man mit den BtM verfährt, wenn der Patient in das Heim einzieht und vorher zu Hause gelebt hat. Wird es einfach als Zugang in die BtM-Kartei ...
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05.04.2017 · Fachbeitrag aus HPA · Pflege-Know-how
Viele Schmerzpflaster enthalten stark bis sehr stark schmerzstillende Wirkstoffe aus der Gruppe der Opioide. Sie werden im Pflegebereich zu therapeutischen Zwecken eingesetzt. Daher muss der richtige Umgang mit diesen Schmerzpflastern durch das Pflegepersonal im Heim gelernt sein. Genau diese Aufgabe sollten die heimversorgenden Apotheker übernehmen.
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