01.08.2007 · Fachbeitrag aus GStB · Unternehmensnachfolge
Der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge sieht bei der Übertragung begünstigten Vermögens bekanntlich eine Steuerfreiheit vor, wenn dieses Vermögen über zehn Jahre in einer dem ursprünglichen Umfang vergleichbaren Weise weiterhin unternehmerisch genutzt wird (§ 28 ErbStG-E). Bei der Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften ist insoweit Voraussetzung, dass der Betrieb der Gesellschaft über den genannten Zeitraum in einem nach dem ...
> lesen
01.08.2007 · Fachbeitrag aus GStB · Stiftungsrecht
Private Stiftungen bieten weder Steuerfreiheit noch Sonderausgabenabzug für den Förderer und profitieren daher nicht von den verbesserten Regeln im Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements. Statt Gutes zu tun und damit gleichzeitig Steuern zu sparen haben Familienstiftungen andere Vorzüge, um betriebliches Vermögen vor künftiger Zersplitterung zu bewahren. Nachfolgend werden die wichtigsten Punkte aus privater und steuerlicher Perspektive untersucht.
> lesen
01.08.2007 · Fachbeitrag aus GStB · Umsatzbesteuerung
Hat der Leistungsempfänger dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Vertragsbeendigung einen Ausgleichsbetrag zu zahlen, so war lange umstritten, ob eine solche Zahlung als nichtsteuerbarer Schadenersatz oder als der Umsatzsteuer zu unterwerfendes Entgelt zu beurteilen ist. Aus zivilrechtlicher Sicht hatte der BGH hierzu entschieden, unfallbedingte Minderwertausgleichszahlungen des Leasingnehmers an den Leasinggeber hätten ihren Rechtsgrund nicht in einem gesetzlichen ...
> lesen
01.08.2007 · Fachbeitrag aus GStB · Niedersächsisches FG
Muss ein Steuerpflichtiger z.B. im Anschluss an eine Betriebsprüfung Steuern nachzahlen, so ist der Nachzahlungsbetrag nach § 233a AO zu verzinsen. Nach Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG a.F. kommt ein Sonderausgabenabzug der Zinsen nicht mehr in Betracht. Auf der anderen Seite werden Steuererstattungen ebenfalls gemäß § 233a AO verzinst; die Erstattungszinsen führen jedoch zu Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (so zuletzt BFH/NV 06, 527). Erstmals ...
> lesen
01.08.2007 · Fachbeitrag aus GStB · Bundesfinanzministerium
Bereits im Jahr 2003 verdeutlichte die Antwort der Bundesregierung auf eine große Anfrage der Fraktion der FDP recht eindrucksvoll, wie wenig das Attribut „einfach“ auf das deutsche Steuerrecht anzuwenden ist
(BT-Drs. 15/1548, 16.9.03). Heißt es hier doch, dass die Zahl der Steuergesetze, die neben ihrem außersteuerlichen Regelungsgehalt auch Vorschriften zur Besteuerung enthalten, unbezifferbar sei. Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass es ausweislich der Bundesdatenbank ...
> lesen
01.08.2007 · Fachbeitrag aus GStB · Bundesfinanzhof
Nachdem das BVerfG die für die Kindergeldberechtigung von Ausländern maßgebliche Vorschrift des § 1 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetz insoweit für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt hatte, als die Gewährung von Kindergeld von der Art des Aufenthaltstitels abhing (vgl. BFH/NV 05, Beilage 2, 114 ff.), änderte der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.06 den mit dieser Norm wortgleichen § 62 Abs. 2 EStG 1996. Nunmehr hat der BFH mit Urteil vom 15.3.07 (III R 93/03, Abruf-Nr.
071649
) ...
> lesen
31.07.2007 ·
Musterverträge und -schreiben aus GStB · Downloads · Unternehmer
Bei kleineren Unternehmen mit nur einem oder zwei Gesellschaftern ist es meist sinnvoller, statt des Rangrücktritts den Forderungsverzicht gegen Besserungsschein zu wählen. Bei Forderungsverzicht gegen Besserungsschein darf die Verbindlichkeit nicht mehr passiviert werden mit den entsprechenden Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung und die insolvenzrechtliche Überschuldung. Tritt allerdings der Besserungsfall ein, lebt die Forderung mit allen steuerlichen Konsequenzen wieder auf.
> lesen
31.07.2007 ·
Musterverträge und -schreiben aus GStB · Downloads · Unternehmer
Ein Blick auf die Insolvenzstatistik zeigt: Es wird besser, aber es bleiben immer noch rund 40.000 Unternehmen jährlich „auf der Strecke“ geblieben. Als geeignetes Sanierungsinstrument wird häufig der sogenannte "Qualifizierte Rangrücktritt" genutzt, um eine Überschuldung zu beseitigen. Die präzise Formulierung bereitet dabei in der Praxis häufig erhebliche Schwierigkeiten. Diese Musterformulierung erleichtert Ihnen die Umsetzung.
> lesen