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  • · Fachbeitrag · Unternehmer

    E-Bilanz: Finanzministerium Brandenburg gibt Merkblatt heraus!

    | Das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg weist auf ein neues Merkblatt zur E-Bilanz hin (Information vom 24.8.12). Das Merkblatt soll Unternehmen über die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Daten an die Finanzbehörden informieren und ihnen die Umstellung erleichtern. Erhältlich ist das neue Merkblatt im PDF-Format (vier Seiten) u.a. auf den Internetseiten des Ministeriums der Finanzen ( www.mdf.brandenburg.de ) unter der Rubrik Download/Publikationen. |

     

    Hinweis | Bilanzierende Unternehmen sind dazu verpflichtet, Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an die Finanzbehörden zu senden. Die elektronische Übermittlung der E-Bilanzen wird in den meisten Fällen für Wirtschaftsjahre ab 2013 verpflichtend, also im Jahr 2014. Für das Wirtschaftsjahr 2012 steht es den Unternehmen noch frei, die Bilanz auf Papier abzugeben oder bereits elektronisch zu übermitteln.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2012 | Seite 327 | ID 35739610

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