10.05.2016 · Fachbeitrag · Unterhaltszahlungen
Mindert Elterngeld außergewöhnliche Belastung in voller Höhe?
Zu den Bezügen einer unterhaltsberechtigten Person, die die als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Unterhaltsleistungen mindern, gehört auch das gesamte Elterngeld. Die Minderung tritt gemäß § 33a Abs. 1 S. 5 EStG damit nicht nur in dem Maße ein, in dem das vereinnahmte Elterngeld den monatlichen Sockelbetrag von 300 EUR übersteigt, sondern in vollem Umfang (so zumindest FG Münster 26.11.15, 3 K 3546/14 E, rkr.; so auch schon FG Sachsen 21.10.15, 2 K 1175/15, rkr.).
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