30.09.2026 · Nachricht · Steuerfreiheit von Einnahmen
Pflegegelder für die Betreuung von Pflegekindern in einer familienanalogen Wohngruppe sind keine steuerfreien Beihilfen
Leistungen aus öffentlichen Mitteln für die Betreuung von Pflegekindern in einer familienanalogen Wohngruppe sind nach Auffassung des FG Münster (4.11.25, 14 K 2262/22 E, Rev. BFH VIII R 17/26) keine steuerfreien Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Erziehung i. S. d. § 3 Nr. 11 EStG. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Betreuungsperson nach der Betriebserlaubnis zur Einhaltung des Betreuungsschlüssels zwingend weitere pädagogische Fachkräfte in nicht unerheblichem Umfang anstellen muss und die Vergütungsstruktur die Erzielung nicht unerheblicher Gewinne ermöglicht.
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