Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 31.01.2018 · Nachricht · Steuerfachangestellte

    Kein Kindergeld bei Fortbildung zur Bilanzbuchhalterin & Co.

    | Mit dem Bestehen der Prüfung zur Steuerfachangestellten schließt ein Kind eine erstmalige Berufsausbildung i. S. d. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG ab. Einem fortwährenden Anspruch auf Kindergeld während der sich anschließenden Fortbildung des Kindes zur staatlich geprüften Betriebswirtin bzw. zur Bilanzbuchhalterin steht nach Ansicht der FG-Richter die Erwerbstätigkeit des Kindes in einer Steuerberaterkanzlei mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von über 20 Arbeitsstunden entgegen (FG Münster 23.5.17, 1 K 3050/16 Kg; Rev. BFH: XI R 25/17). |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents