Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Sonstige Einkünfte

    Steuerbarkeit der Energiepreispauschale für Rentenbeziehende

    Haben Rentenbeziehende von ihren Rentenversicherungsträgern 2022 wegen der Regelung des RentEPPG die Energiepreispauschale von 300 EUR ausbezahlt erhalten, ist dieser Betrag nach Überzeugung des FG Sachsen (11.11.25, 2 K 1140/23 ; Rev. BFH X R 27/25 ) gemäß der zur Klarstellung eingefügten Regelung des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. c EStG als sonstige Einkünfte zu besteuern.

     

    Selbst wenn die Energiepreispauschale nicht ohne Weiteres die Tatbestandsvoraussetzungen von §§ 2 Abs. 1 Nr. 7, 22 EStG erfüllt, habe der Gesetzgeber die Energiepreispauschale den Einnahmen aus § 22 Nr. 1 EStG konstitutiv zugeordnet. Auf einen Veranlassungszusammenhang der Einnahme mit der vom Rentenempfänger vormals erbrachten Leistung komme es daher nicht an (so auch FG Münster 17.4.24, 14 K 1425/23 K zur Regelung des § 119 Abs. 1 S. 1 EStG, Rev. BFH VI R 15/24). Das FG ist von der Verfassungsmäßigkeit des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. c EStG überzeugt. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes sei gegeben. Die Ausgestaltung der Vorschrift sei auch materiell vom weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers abgedeckt und verstoße auch nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot.

     

    PRAXISTIPP — Die angesprochenen Rechtsfragen dürften wegen der Breitenwirkung erhebliche praktische Bedeutung haben. Auf die verfassungsrechtliche Bewertung des BFH darf man gespannt sein, zumal sowohl der VI. Senat (zur sog. Energiepreispauschale I) als auch der X. Senat des BFH (zur sog. Energiepreispauschale II) mit der Problematik befasst sind. Bis zum Abschluss der Revisionsverfahren sind betroffene ESt-Bescheide jedenfalls offenzuhalten.

     
    Quelle: ID 50950093