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  • 07.04.2020 · Nachricht · Lohnsteuer

    Keine Pauschalbesteuerung für eine allein Führungskräften vorbehaltene Jahresabschlussfeier

    | Bekanntlich kann Arbeitslohn aus Anlass einer Betriebsveranstaltung pauschal mit 25 % lohnversteuert werden. Das FG Münster vertritt allerdings die Auffassung, dass die Lohnsteuer für eine ausschließlich für angestellte Führungskräfte ausgerichtete Jahresabschlussfeier nicht entsprechend pauschaliert werden darf (FG Münster 20.2.20, 8 K 32/19 E,P,L; Rev. zugelassen). |

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