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  • · Fachbeitrag · Immobilien

    Gewerblicher Grundstückshandel: Verkauf vieler Wohneinheiten ausnahmsweise unschädlich?

    von Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.

    | Erfolgen innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Grundstückserwerb weder Grundstücksverkäufe noch diese vorbereitende Maßnahmen, kann bei Veräußerung einer zweistelligen Anzahl von Objekten im sechsten Jahr aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ein gewerblicher Grundstückshandel zu verneinen sein ( BFH 20.3.25, III R 14/23, Abruf-Nr. 248227 ). |

     

    Zum Hintergrund

    Es gilt bekanntlich die Regel, dass der Gewinn aus dem Verkauf von Immobilen zu ‒ steuerpflichtigen ‒ gewerblichen Einkünften führt, wenn mehr als drei Objekte innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren an- und wieder verkauft werden. Doch keine Regel oder Ausnahme: Im Einzelfall kommt es weder auf die „Drei-Objekt-Grenze“ noch auf den „Fünf-Jahres-Zeitraum“ an.

     

    So hat der BFH seinerzeit entschieden, dass umfangreiche Bau- und Erweiterungsmaßnahmen, die der Immobilienbesitzer selbst an einer langjährig privat vermieteten Immobilie vornimmt, dazu führen können, dass das Grundstück einem gewerblichen Betriebsvermögen zuzuordnen ist und seine Veräußerung steuerpflichtig ist (BFH 15.1.20, X R 18, 19/18).