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  • 26.11.2025 · Nachricht · Gewerbesteuer

    Erweiterte gewerbesteuerliche Grundstückskürzung trotz Mitüberlassung von Hochregalen in einer vermieteten Logistikhalle

    | Laut FG Münster (12.3.25, 10 K 1656/21 G; Rev. BFH III R 11/25) ist die Mitvermietung von Hochregallagern bei einer Logistikhalle als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung anzusehen, womit das qualitative Kriterium für eine kürzungsunschädliche Nebentätigkeit erfüllt sei. |