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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Kabinett beschließt Gesetz zum Abbau der kalten Progression

    | Das Kabinett hat am 7.12.11 den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, mit dem die Steuerbürger in den Jahren 2013 und 2014 von den Wirkungen der kalten Progression entlastet werden sollen. Der geplante Ausgleich hat ein Volumen von insgesamt sechs Milliarden EUR pro Jahr. Er wird 2013 und 2014 in zwei Schritten umgesetzt und umfasst folgende Eckpunkte: |

     

    • Der Grundfreibetrag wird bis 2014 um insgesamt 350 EUR bzw. 4,4 Prozent auf 8.354 EUR angehoben. Dieser Betrag bleibt steuerfrei, erst höhere Einkommen werden besteuert.

     

    • Der Tarifverlauf wird bis 2014 ebenfalls um insgesamt 4,4 Prozent angepasst. Denn jedes Einkommen soll genau um den Betrag entlastet werden, um den es durch die kalte Progression belastet wird.

     

    HINWEIS | Die Bundesregierung will künftig alle zwei Jahre überprüfen, wie die kalte Progression wirkt und ob nachgesteuert werden muss. Grundfreibetrag und Tarifverlauf können daraufhin entsprechend angepasst werden.

     

    PRAXISHINWEIS | Doch was verbirgt sich genau hinter dem Begriff „kalte Progression“? Das BMF hat sich hierzu etwas einfallen lassen. In der Mediathek des BMF wird der Begriff im Rahmen der Rubrik „einfach erklärt“ interaktiv erläutert. Nur 8 clicks, und man ist um einiges schlauer (www.iww.de/sl118)!

     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 37 | ID 31533860

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