17.05.2016 · Fachbeitrag · Erschließungsmaßnahmen und Umsatzsteuer
Zahlungen der Grundstückserwerber Entgelt von dritter Seite?
Führen Bauleistungen eines Unternehmers aufgrund eines mit der Stadt abgeschlossenen Erschließungsvertrags zur Herstellung von Erschließungsanlagen auf den hierfür vorgesehenen Erschließungsflächen, erbringt der Unternehmer nach Auffassung des FG M ünster eine Werklieferung nach § 3 Abs. 4 UStG an die Stadt. Der dadurch mittelbar bei den Eigentümern eintretende Vorteil der Bebaubarkeit ihrer Grundstücke rechtfertigt danach nicht die Annahme einer gesonderten sonstigen Leistung (FG Münster 25.6.15, 5 K 2660/12 U, EFG 15, 1861; Rev. BFH: XI R 17/15).
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