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  • 02.03.2026 · Fachbeitrag · Doppelte Haushaltsführung

    1.000-EUR-Grenze gilt nicht für Stellplatzkosten

    | Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes gehören nicht zu den Unterkunftskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. Sie sind damit auch dann abziehbar, wenn bereits die Miete für die Wohnung so hoch ist, dass die 1.000-EUR-Grenze überschritten ist (BFH 20.11.25, VI R 4/23). |