11.02.2026 · Nachricht · Betriebsausgaben
Mehrere Räume eines freiberuflichen Musikers als ein häusliches Arbeitszimmer?
| Das FG Münster (28.8.24, 2 K 1243/20 E; Rev. BFH VIII R 20/25) hat entschieden, dass mehrere freiberuflich genutzte Räume eines Musikers im ansonsten privat genutzten Haus als ein häusliches Arbeitszimmer angesehen werden können, sodass der Betriebsausgabenabzug auf 1.250 EUR pro Jahr zu begrenzen ist (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 3 EStG a. F.). |
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