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  • 13.08.2019 · Nachricht · Betriebsaufspaltung

    Keine Anwendung der Abfärberegelung auf Erbengemeinschaft

    | Die mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit einer OHG, KG oder einer anderen mitunternehmerischen Personengesellschaft gilt nach § 15 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 EStG in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Zwar werden Erbengemeinschaften einkommensteuerlich auch wie Personengesellschaften behandelt, obwohl sie zivilrechtlich keine Personengesellschaften sind. Das FG Köln ist aber der Auffassung, dass die Abfärbetheorie des § 15 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 EStG auf eine an sich nicht im Rahmen eines Gewerbebetriebs stattfindende Vermietung eines Mehrfamilienhauses nicht anwendbar ist, wenn das Grundstück nicht Bestandteil des zum Nachlass gehörenden Betriebs der Betriebsaufspaltung war (FG Köln 18.12.18, 8 K 3086/16, Rev. BFH IV R 5/19). |

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