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  • 08.01.2019 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastungen

    Tätigkeitsvergütung eines Insolvenzverwalters keine agB

    | Nach § 33 Abs. 1 EStG sollen nur endgültige Belastungen durch die Minderung des Einkommens des Steuerpflichtigen steuerlich berücksichtigt werden. Daher drängt sich die Frage auf, ob die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung beim Insolvenzschuldner allein schon deshalb nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung führen kann, weil der Insolvenzschuldner im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung erlangt. Das FG Münster hat in solchen Fällen eine außergewöhnliche Belastung jedenfalls abgelehnt (FG Münster 4.9.18, 11 K 1108/17 E; Rev. BFH: VI R 41/18). |

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