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  • · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen

    Ehegatten im Pflegeheim: Pflegekosten um doppelte Haushaltsersparnis zu kürzen?

    | Dürfen Pflegekosten um die doppelte Haushaltsersparnis gekürzt werden, nur weil ein Ehepaar ins Pflegeheim gezogen ist? Das FG Nürnberg sagt ja, auch wenn de facto nur ein Haushalt aufgelöst wird und die Haushaltsersparnis bei einem Zwei-Personen-Haushalt nicht zwingend das Doppelte beträgt ( FG Nürnberg 4.5.16, 3 K 915/15, EFG 16, 1440; Rev. BFH: VI R 22/16 ). |

     

    Haushaltsersparnis personen- oder haushaltsbezogen zu sehen?

    Das Finanzamt schätzte die Haushaltsersparnis entsprechend dem in § 33a Abs. 1 EStG vorgesehenen Höchstbetrag für den Unterhalt unterhaltsbedürftiger Personen auf 8.130 EUR (R 33.3 Abs. 2 EStR 2012) und setzte den Betrag bei beiden Ehegatten an.

     

    PRAXISHINWEIS | Im Zuge der höheren Lebenserwartung wird es in der Praxis zunehmend vorkommen, dass beide Ehepartner aus gesundheitlichen Gründen in ein Heim gehen. Hier stellt sich die Frage, ob die Haushaltsersparnis bei den Kosten der Heimunterbringung personen- oder haushaltsbezogen anzusetzen ist. Höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage liegt soweit ersichtlich nicht vor. Betroffene Steuerbescheide sind daher vorerst offenzuhalten. Von der Berücksichtigung einer Haushaltsersparnis ist im Übrigen abzusehen, wenn dem Steuerpflichtigen nur vorübergehend - etwa anlässlich eines Sanatoriumsaufenthalts im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung - ausschließlich krankheitsbedingte Unterbringungskosten entstehen (vgl. BFH 15.4.10, VI R 51/09, BStBl II 10, 794).

     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2017 | Seite 42 | ID 44443125

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