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  • 01.12.2020 · Nachricht · Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters

    Steuerliche Auswirkungen der Sitzverlegung ins Ausland

    | Wird ein Betrieb oder Teilbetrieb ins Ausland verlegt und wird dadurch das Besteuerungsrecht Deutschlands beschränkt, wird dieser Vorgang bekanntlich als Betriebsaufgabe behandelt. Dies führt dann zu einer Sofortversteuerung der im Betriebsvermögen vorhandenen stillen Reserven. Das FG Niedersachsen hatte aktuell über die steuerlichen Folgen der Verlegung einer Handelsvertretung ins Ausland zu entscheiden. Laut Gericht führt dieser Vorgang zwar grds. zu einer gewinnrealisierenden Entstrickung. Bei dem Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters gemäß § 89b HGB handele es sich aber nicht um ein im Rahmen des Aufgabegewinns zu berücksichtigendes immaterielles Wirtschaftsgut, sondern um eine Forderung, deren Entstehung dem laufenden Gewinn zuzuordnen ist (FG Niedersachsen 8.7.20, 9 K 258/17; rkr.). |

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