Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Arbeitnehmergewinnung

    Besteuerung eines „Signing Bonus“ an einen im Ausland wohnenden Arbeitnehmer

    von StB Dr. Oliver Schmidt, Hamburg

    | Der BFH hat sich jüngst zur abkommensrechtlichen Behandlung eines sog. Signing Bonus geäußert (BFH 11.4.18, I R 5/16, Abruf-Nr. 204855 ). Bei diesem Signing Bonus handelt es sich um eine Einmalzahlung, die ein Arbeitgeber zur Gewinnung eines potenziellen Arbeitnehmers vor Aufnahme der Tätigkeit an den Arbeitnehmer zahlt. |

     

    Sachverhalt

    Der Arbeitgeber schloss mit einem in der Schweiz wohnhaften Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag. Bereits vor Vertragsabschluss hatte der Arbeitgeber über das Vertragsangebot mit dem Hinweis auf eine in Aussicht stehende Einmalzahlung von 200.000 EUR informiert. Diese Einmalzahlung sollte dem Arbeitnehmer die Entscheidung erleichtern, seine bisherige Stelle aufzugeben. Daneben sollte es ihn für einige Jahre an den neuen Arbeitgeber binden; der Betrag war zurückzuzahlen, falls der Arbeitnehmer vor Ablauf von fünf Jahren aus dem Dienst ausscheiden sollte. Die Einmalzahlung erhielt der Arbeitnehmer bereits vor der Aufnahme seiner Tätigkeit in Deutschland. Einen Wohnsitz im Inland hatte er zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

     

    Entscheidung

    Der BFH hat ‒ wie schon die Vorinstanz (FG München 13.3.15, 8 K 3098/13) ‒ nochmals klargestellt, dass es sich bei dem Signing Bonus um Arbeitslohn handelt, auch wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Zahlung noch nicht tätig war. Denn zum Arbeitslohn gehören auch Einnahmen im Vorgriff auf ein künftiges Dienstverhältnis (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 LStDV).

       

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents