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  • 06.11.2026 · Nachricht · Arbeitnehmer

    Prämienkonten erneut auf dem Prüfstand: FG Sachsen stuft Guthaben als steuerpflichtigen Barlohn ein!

    Leistet ein Arbeitgeber Zahlungen auf ein für den Mitarbeiter eingerichtetes Prämienkonto und kann der Arbeitnehmer mit diesem Guthaben Gutscheine von Dritten für Waren und Dienstleistungen erwerben, liegt nach einer Entscheidung des FG Sachsen (11.12.25, 8 K 484/24, Rev. BFH VI R 3/26) kein steuerfreier Sachbezug i. S. von § 8 Abs. 2 S. 11 und Abs. 4 EStG vor. Dies soll auch dann gelten, wenn die Gutscheine, die mit dem Erstgutschein bezogen werden können, selbst die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 S. 3 EStG erfüllen und damit (bei unmittelbarer Zuwendung durch den Arbeitgeber) als Sachbezüge zu qualifizieren gewesen wären.