Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 09.04.2019 · Nachricht · Arbeitnehmer

    Kein Arbeitslohn bei vom Arbeitgeber eingeräumten Genussrechten

    | Genussrechtserträge, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, sind auch dann als Kapitaleinkünfte und nicht als Arbeitslohn zu behandeln, wenn die Genussrechte nur leitenden Mitarbeitern angeboten werden (FG Münster 7.12.18, 4 K 1366/17 E). |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents