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  • 24.07.2025 · Nachricht · Arbeitnehmer

    Erste Tätigkeitsstätte eines Piloten am Ort der Stationierung

    | Nach einem Urteil des FG Köln (4.12.24, 12 K 1369/21; Rev. BFH VI R 4/25) hat ein Flugzeugführer (Berufspilot) an dem ihm vom Arbeitgeber zugewiesenen Stationierungsflughafen seine erste Tätigkeitsstätte. Dies hat zur Folge, dass er die Fahrtkosten zum Flughafen nicht mit dem pauschalen Kilometersatz nach dem Bundesreisekostengesetz pro gefahrenem Kilometer als Werbungskosten abziehen kann, sondern nur mit der Entfernungspauschale. |