· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Mythos Genossenschaft: Was wirklich dran ist am Genossenschaftsmodell der „Steuercoaches“
von StB Lukas Hendricks, Bonn
| Die jüngsten Verlautbarungen der Finanzverwaltung sowie eine wegweisende Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom Januar 2025 beenden endgültig die Hoffnungen derjenigen, die in der Genossenschaftsform ein steuerliches Gestaltungsinstrument zur Finanzierung privater Lebenshaltungskosten sehen wollten. Die als „Familiengenossenschaften“ von sog. Steuercoaches beworbenen Modelle erweisen sich als steuerrechtliche Luftschlösser, deren Versprechungen einer Überprüfung nicht standhalten. |
1. Das beworbene Modell der Familiengenossenschaften
1.1 Grundstruktur und vermeintliche Vorteile
Das von selbst ernannten „Steuercoaches“ beworbene Modell basiert auf der Gründung einer eingetragenen Genossenschaft, deren Mitglieder sich typischerweise auf die Familie im weiteren Sinne beschränken. Diese Familiengenossenschaften fallen dadurch auf, dass sie in erheblichem Maße Aufwendungen tätigen, die der privaten Lebensführung ihrer Mitglieder zuzurechnen sind und damit als Kosten der privaten Lebensführung eigentlich gem. § 12 Nr. 1 EStG steuerlich nicht abzugsfähig sind.
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Typischerweise fallen hierunter Aufwendungen für Fahrzeuge, Wochenendausflüge, Urlaubsreisen, Restaurantbesuche, etc. bis hin zum Bau von Garagen, Saunen oder Swimmingpools auf Grundstücken der Mitglieder. |
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