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  • · Fachbeitrag · Rechtsformwahl

    GmbH oder GmbH & Co. KG ‒ welche Rechtsform hat wann „die Nase vorn“?

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Die Wahl, ob ein Unternehmen als Personen- oder Kapitalgesellschaft geführt wird, birgt nicht nur zivilrechtliche Unterschiede. Auch steuerlich gelten vollkommen andere Grundsätze und es ergibt sich eine komplett abweichende Besteuerung. Doch was ist die „bessere“ Rechtsform ‒ vor allem im Vergleich der klassischen GmbH mit der GmbH & Co. KG? GStB stellt Ihnen mit Berechnungsbeispielen die steuerlichen Unterschiede vor und zeigt, bei welchen Annahmen die GmbH oder GmbH & Co. KG mit Blick auf die Besteuerung lukrativer ist. |

    1. Der Unterschied der Rechtsform

    Wird als Rechtsform für das Unternehmen eine GmbH gewählt, handelt es sich um eine reine Kapitalgesellschaft und damit um eine juristische Person. Eine GmbH & Co. KG stellt hingegen eine besondere Form der KG und damit eine Personengesellschaft dar. Dabei bedient sie sich als Komplementärin einer gesondert gegründeten GmbH, die vermögensmäßig nicht zwingend an der Gesellschaft zu beteiligen ist. Die Stellung als Kommanditist nehmen die übrigen Gesellschafter wahr. Diese halten typischerweise auch die Anteile an der Komplementär-GmbH, sodass auch eine „Ein-Mann-GmbH & Co. KG“ denkbar ist.

     

    MERKE | Im Unterschied zu einer reinen GmbH werden bei der GmbH & Co. KG zwei Gesellschaften benötigt, die gesondert zu gründen und zu verwalten sind. Das führt häufig zu höheren Rechts- und Beratungskosten, weil z. B. mehr Verträge erforderlich sind, aber auch zwei Jahresabschlüsse aufgestellt und für zwei Gesellschaften Steuererklärungen und Bilanzen beim Finanzamt einzureichen sind.