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  • · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften

    Vor-GmbH und Vorgründungsgesellschaft: Ist die GmbH in der Gründungsphase GewSt-pflichtig?

    von Dr. Helmar Fichtelmann, Ansbach

    | Die verschiedenen Abschnitte der GmbH-Gründung (Vorgründungsgesellschaft, Vor-GmbH und GmbH) sind, wenn der Geschäftsbetrieb bereits vor Entstehung der GmbH aufgenommen worden ist, jeweils selbstständige Gewerbebetriebe und als solche gewerbesteuerpflichtig. Bei der fehlgeschlagenen Vor-GmbH ist die gesamte gewerbliche Tätigkeit ein gewerbesteuerpflichtiger Gewerbebetrieb einer Personengesellschaft (bei Gründungsversuch mit mehreren Gesellschaftern) bzw. eines Einzelunternehmers (bei Ein-Mann-Gründung). |

    1. Rechtsnatur von Vor-GmbH und Vorgründungsgesellschaft

    Unter einer Vor-GmbH wird allgemein die in Gründung befindliche GmbH zwischen Errichtung des Gesellschaftsvertrags und der Eintragung der GmbH in das Handelsregister verstanden (vgl. BFH 12.12.07, X R 17/05, BStBl II 08, 579; Karsten Schmidt in Scholz, § 11 Rn. 21). Sie stellt eine Rechtsform sui generis dar (vgl. Karsten Schmidt, a.a.O., § 11 Rn. 24) und bildet die notwendige Vorstufe zur GmbH. Die Vor-GmbH ist abzugrenzen gegen

     

    • die Vorgründungsgesellschaft. Unter dieser wird die Vereinbarung der künftigen GmbH-Gesellschafter zur Gründung einer GmbH verstanden,
     

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