21.05.2019 · Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht
Der treuwidrig handelnde GmbH-Gesellschafter
| Im Grundsatz können die Gesellschafter einer GmbH frei entscheiden, wie sie ihr Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung ausüben. Eine gesellschaftsrechtliche Schranke kann sich allerdings aus der Treuepflicht ergeben, die dem Gesellschafter auferlegt, nicht nur eigennützige Zwecke zu verfolgen. Das OLG Hamm (19.7.18, I-27 U 14/17, NZG 18, 1145) hat sich jüngst mit der Frage befasst, inwieweit die Treuepflicht auch schon vor der Beschlussfassung von Bedeutung ist und wann ein Verstoß im Vorfeld zur Anfechtbarkeit des gleichwohl gefassten Beschlusses führen kann. |