· Fachbeitrag · Betriebliche Altersvorsorge
Abfindung von Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer: eine Never ending Story
von Jürgen Pradl, Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung und Kevin Pradl, MPM, LL. B., Rentenberater, beide Zorneding
Bereits im Beitrag zur Behandlung von GF-Pensionszusagen im Rahmen der Unternehmensnachfolge (GStB 23, 185) hatten wir darauf hingewiesen, dass der Ausstieg der „Boomer-Geschäftsführer“ in vollem Gange ist. Rund drei Jahre später können wir anhand unserer praktischen Tätigkeit berichten, dass sich die Ausstiegswelle derart dynamisch entwickelt hat, dass selbst unsere kühnsten Erwartungen übertroffen wurden.
1. Abfindung der Pensionszusage vs. Rentner-GmbH
Die Erfahrung aus der Vielzahl der Mandate zeigt, dass sich das Interesse der Geschäftsführer auf zwei Gestaltungsoptionen konzentriert, die sich konträr gegenüberstehen: Zum einen die Abfindung der GF-Pensionszusage und zum anderen die Übertragung auf eine Rentner-GmbH. Der folgende Beitrag zur Abfindung der GF-Pensionszusage ist der erste Teil einer dreiteiligen Beitragsreihe, die sich detailliert mit der Entpflichtung der GmbH von der GF-Pensionszusage auseinandersetzt.
Die Abfindung von GF-Pensionszusagen hat in der jüngsten Vergangenheit hinsichtlich ihrer steuerlichen Beurteilung erheblich an Komplexität gewonnen. Verantwortlich dafür ist die Finanzverwaltung, die ihre über Jahrzehnte hinweg geltende Sichtweise zur Wertgleichheit einer Kapitalleistung in den letzten fünf Jahren gleich zweimal geändert hat, sodass sich die Abfindung einer GF-Pensionszusage zu einer Never ending Story entwickelt hat. Der folgende praxisorientierte Musterfall setzt sich kritisch mit der von der Finanzverwaltung vertretenen Rechtsauffassung auseinander.
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