08.08.2023 · IWW-Abrufnummer 236735
Europäischer Gerichtshof: Urteil vom 20.04.2023 – C-282/22
Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 20. April 2023 Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 20. April 2023.#Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej gegen P. w W.#Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sąd Administracyjny.#Vorlage zur Vorabentscheidung ‒ Steuerrecht ‒ Mehrwertsteuer ‒ Richtlinie 2006/112/EG ‒ Art. 14, 15 und 24 ‒ Ladepunkte für Elektrofahrzeuge ‒ Bereitstellung von Vorrichtungen zum Aufladen von Elektrofahrzeugen, Lieferung der erforderlichen Elektrizität sowie Leistung von technischer Unterstützung und von IT-Diensten ‒ Einstufung als ‚Lieferung von Gegenständen‘ oder ‚Dienstleistung‘.#Rechtssache C-282/22.
Tenor:
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zehnte Kammer) für Recht erkannt:
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2009/162/EU des Rates vom 22. Dezember 2009 geänderten Fassung
ist dahin auszulegen, dass
eine komplexe einheitliche Leistung eine Lieferung von Gegenständen im Sinne von Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 in geänderter Fassung darstellt, wenn sie sich zusammensetzt aus
der Bereitstellung von Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge (einschließlich der Verbindung des Ladegeräts mit dem Betriebssystem des Fahrzeugs),
der Übertragung von Elektrizität mit entsprechend angepassten Parametern an die Batterien des Elektrofahrzeugs,
der notwendigen technischen Unterstützung für die betreffenden Nutzer und
der Bereitstellung von IT-Anwendungen, die es dem betreffenden Nutzer ermöglichen, einen Anschluss zu reservieren, den Umsatzverlauf einzusehen und in einer elektronischen Geldbörse gespeicherte Guthaben zu erwerben und sie für die Bezahlung der Aufladungen zu verwenden.
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zehnte Kammer) 20. April 2023Verfahrenssprache: Polnisch.
UnterschriftenIdentifikator:ECLI:EU:C:2023:312
Verbindliche Sprache: Polnisch
Datum des Dokuments: 20.04.2023
Datum des Eingangs: 26.04.2022
Autor: Gerichtshof
Staat oder Organisation, der/die die Entscheidung getroffen hat: Polen
Verfahrensart: Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung
Berichterstatter: Gratsias
Generalanwalt: Ćapeta