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  • · Fachbeitrag · Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer

    Handelsrechtliche Bewertung von Pensionszusagen: Der sichere Weg in die „Zinsfalle“

    von Jürgen Pradl, Gerichtlich zugelassener Rentenberater, Zorneding

    | Mit Inkrafttreten des BilMoG hat der Gesetzgeber die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen reformiert. Er hat dabei jedoch die historische Chance verpasst, die Bestimmungen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Nach einer kritischen Bestandsaufnahme wird anhand eines Musterfalls dargestellt, wie die unterschiedliche Bewertung einer unmittelbaren Pensionszusage nach EStG und HGB zu teilweise frappierenden Unterschieden führen kann, um dann auf eine kaum mehr aufzuhaltende Entwicklung hinzuweisen: die den Trägerunternehmen drohende „Zinsfalle“! |

    1. Mangelhafte Umsetzung der Reform

    Nachdem nun drei Bilanzsaisonen absolviert wurden, in denen die Neuregelungen des BilMoG zur Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen zu berücksichtigen waren, ist es Zeit für eine Bestandsaufnahme.

     

    1.1 Zielsetzungen des BilMoG verfehlt

    Mit der Reform sollten Unternehmen auf der einen Seite von vermeidbarem Bilanzierungsaufwand entlastet und auf der anderen Seite die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse in Deutschland transparenter und aussagekräftiger gestaltet werden. Nach der Intention des Gesetzgebers sollte das bewährte HGB-Bilanzrecht zu einem Regelwerk ausgebaut werden, das den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig gegenübersteht, aber wesentlich kostengünstiger und in der Praxis einfacher zu handhaben ist. Insbesondere sollte es dabei bleiben, dass die HGB-Bilanz Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung und der Ausschüttungsbemessung ist.

                 

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