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  • · Fachbeitrag · Rechtsformwahl

    GmbH versus GmbH & Co. KG: So treffen Sie die richtige Entscheidung!

    von Dipl.-Finw. (FH) Rabea Schwarz, LL.M., Waltrop

    | Bei der Gründung oder der Umstrukturierung von Unternehmen stellt sich immer die Frage nach der optimalen Rechtsform. Bei dieser Entscheidung spielen neben zivil- und handelsrechtlichen Aspekten auch steuerliche Überlegungen eine große Rolle. Wenn das Ziel „Haftungsbeschränkung“ erreicht werden soll, kommen die GmbH und die GmbH & Co. KG als Rechtsform in die nähere Auswahl. Die nachfolgende Gegenüberstellung der laufenden Besteuerung und der Anteilsveräußerung sowie ein steuerlicher Belastungsvergleich sollen Ihnen die Entscheidungsfindung vereinfachen. |

    1. Zivilrechtliche Grundlagen

    1.1 Grundlegendes zur GmbH

    Die GmbH haftet mit ihrem eigenen Vermögen für ihre Zahlungsverpflichtungen. Ihr Stammkapital muss mindestens 25.000 EUR betragen. Die Geschäftsführung kann sowohl von ihren Gesellschaftern als auch von fremden Dritten übernommen werden (§ 6 Abs. 3 GmbHG). Im Innenverhältnis obliegt dem Geschäftsführer die Geschäftsführung und im Außenverhältnis die Vertretung der Gesellschaft. Eine persönliche Haftung des Geschäftsführers kann sich allerdings aus Pflichtverletzungen ergeben.

     

    MERKE | Als Kaufmann kraft Rechtsform ist die GmbH immer buchführungspflichtig. Die Rechnungslegungspflicht beinhaltet die Erstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, eines Anhangs sowie eines Lageberichts (§§ 264 bis 289 HGB). Wie für die Rechnungslegungspflicht bestehen für Prüfungs- und Publizitätspflichten größenabhängige Erleichterungen (vgl. dazu Jacobs, Die Unternehmensbesteuerung, 5. Auflage, S. 39 f.).

              

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