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  • · Fachbeitrag · Private Veräußerungsgeschäfte

    Der betriebliche Pkw und das „Ehegatten-Mietmodell“

    von Dipl.-Finw. StB Mathias Linz, Koblenz

    | In nahezu jedem Betrieb kommt dem „Unternehmer-Fahrzeug“ schon wegen des Betriebsausgabenabzugs eine große Bedeutung zu. Viele verkennen allerdings, dass sich der steuerliche Vorteil durch die private Nutzungsbesteuerung ‒ auch wegen stetig steigender Bruttolistenpreise ‒ oftmals deutlich verringert oder sogar in einen Nachteil umkehrt. Es lohnt also zu prüfen, welche Optionen es gibt, um die private Nutzungsbesteuerung ggf. auszuschließen und ertragsteuerliche Nachteile bei einer Veräußerung abzumildern. |

    1. Anschaffung des Pkw durch Dritten und Vermietung an den Betrieb des Ehegatten

    Der Pkw könnte von der Ehefrau oder einem der Kinder angeschafft und an den Einzelunternehmer vermietet werden. Der Dritte erzielt dann sonstige Einkünfte aus der Vermietung des Pkw nach § 22 Nr. 3 EStG. Je nach Vereinbarung der Kostentragung im Mietvertrag ist zumindest die Abschreibung des Kraftfahrzeugs in Abzug zu bringen.

     

    PRAXISTIPP | Bei der Festsetzung der Miete ist darauf zu achten, dass diese der Höhe nach angemessen ist und dem Vermieter ein Überschuss verbleibt, da sonst eine gewerbliche Vermietung angenommen werden könnte (sog. Verklammerungs-Rechtsprechung; dazu Bitz in: Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 15 EStG, Rz. 136c). Die Angemessenheit lässt sich über Vergleichsangebote von Mietwagenfirmen oder Leasinggesellschaften dokumentieren.

           

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