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  • · Fachbeitrag · Mitunternehmeranteile

    Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften mit Sonder-BV

    von StB Prof. Dr. jur. Annemarie Butz-Seidl, Hochschule Aschaffenburg

    | Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kommt es häufig zu unentgeltlichen Übertragungen von Mitunternehmeranteilen mit Sonder-BV. Welche Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Bereich bestehen und in welchen Fällen die Aufdeckung stiller Reserven vermieden werden kann, wird nachfolgend untersucht. Es stellt sich - wie auch bei entgeltlichen Übertragungen (vgl. Butz-Seidl, GStB 13, 200 ff.) - vor allem die Frage, ob nicht ein bestehender „Gesamtplan“ schädlich ist, wenn nicht der gesamte Mitunternehmeranteil einschließlich Sonder-BV übertragen worden ist. |

     

    MERKE | Die Rechtsfigur des Gesamtplans geht auf eine ausgedehnte höchstrichterliche Rechtsprechung zurück (vgl. z.B. BFH 6.9.00, IV R 18/99, BStBl II 01, 229) und versagt steuerliche Vergünstigungen, wenn aufgrund einheitlicher Planung zeitlich und sachlich ineinandergreifende Rechtsgeschäfte vorliegen, durch die ein Steuerpflichtiger zweckwidrige Steuervergünstigungen erreichen will. Die Finanzverwaltung verwendet den Gesamtplan als effektives Abwehrinstrument vor unerwünschten Gestaltungen.

     

    1. Unentgeltliche Übertragungen

    Die Praxis zeigt, dass die steuerliche Behandlung unentgeltlicher Übertragungen von Anteilen an Personengesellschaften - je nach Fallgestaltung - von Rechtsprechung und Finanzverwaltung durchaus unterschiedlich beurteilt wird (s. BFH 2.8.12, IV R 41/11, DB 12, 2375; BMF 3.3.05, IV B 2 - S 2241 - 14/05, BStBl I 05, 458 f.).

           

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