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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Neue BFH-Entscheidungen zum Sammelpunkt und zu Zuzahlungen bei privater Kfz-Nutzung

    von Prof. Dr. Alois Th. Nacke, Richter am BFH, Hannover

    | Im Lohnsteuerrecht gibt es an verschiedenen Stellen Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers, die aufgrund von mehreren aktuellen Entscheidungen des BFH nunmehr auch rechtssicher vorgenommen werden können. Sie eröffnen so für die Praxis Steuersparmöglichkeiten auf einer gesicherten Basis. |

    1. BFH-Entscheidungen zum sog. Sammelpunkt

    1.1 Allgemeines

    Der VI. Senat des BFH hat in letzter Zeit mehrere Urteile zum sog. Sammelpunkt gefällt. Sie betreffen in erster Linie Arbeitnehmer, die auf Baustellen tätig werden. Während die Rechtsprechung den ab dem VZ 2014 in das EStG eingeführten Begriff der „ersten Tätigkeitsstätte“ in seiner Reichweite geklärt hat, ist das beim Ersatztatbestand „Sammelpunkt“ noch nicht in allen Punkten der Fall. Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG liegt ein sog. Sammelpunkt vor, wenn der Arbeitnehmer

    • nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie den diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen
           

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